Fähigkeitsausweis
Mit dem Fähigkeitsausweis «Akupunktur – Chinesische Arzneitherapie - TCM (ASA)» können Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen dokumentieren, dass sie sich durch eine gezielte Weiter- und Fortbildung vertiefte Kenntnisse in Akupunktur und chinesischer Arzneitherapie innerhalb der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) angeeignet haben.
Die Voraussetzungen für den Erwerb des Fähigkeitsausweises finden Sie im Fähigkeitsprogramm vom 01. Juli 2015.
Der Fähigkeitsausweis berechtigt zur Abrechnung im Bereich des Tarmed Kapitel Akupunktur und Tarmed Kapitel Traditionelle Chinesische Medizin.
Modulkurse
Die Modulkurse
- Grundlagen
- Akupunktur
- Chinesische Arzneitherapie
- Ohrakupunktur
werden jedes Jahr von der SACAM (auf Deusch) und der AGMAR (auf Französisch) angeboten und starten jeweils im Spätsommer.
Modulprüfungen 2025
Die nächsten Prüfungen finden am 07. Juni 2025 in Bern statt (alle Module).
Antrag
Um den Fähigkeitsausweis «Akupunktur – Chinesische Arzneitherapie - TCM (ASA)» zu beantragen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen an asa@akupunktur-tcm.ch:
- ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Facharzttitels
- Weiterbildungsnachweise von 360 Stunden gemäss dem Fähigkeitsprogramm 01.07.2015 inkl. Lernzielkatalog (Anhang 1)
- Nachweise der bestandenen Prüfungen in den 4 folgenden Modulen:
- Basis Modul Allgemeine Grundlagen
- Basis Modul Akupunktur
- Basis Modul Chinesische Arzneitherapie
- Basis Modul Ohrakupunktur/RAC-kontrollierte Akupunktur
Die eingesandten Anträge werden jeweils Ende eines Quartals von der Ausbildungskomission geprüft.
Rezertifzierung
Ein ausgestellter Fähigkeitsausweis «Akupunktur – Chinesische Arzneitherapie - TCM (ASA)» ist für 3 Jahre gültig. Nach dieser Zeit muss eine Rezertifizierung durchgeführt werden. Ansonsten verfällt die Gültigkeit des Fähigkeitsausweises.
Die nachzuweisende Fortbildung muss mindestens 24 Fortbildungs-Credits über 3 Jahre zu einem Thema in direktem Zusammenhang mit Chinesischer Medizin umfassen und von der ASA anerkannt sein (1 FB-Credit entspricht 45-60 Minuten Fortbildung). Hier finden Sie die Liste der anerkannten Veranstaltungen.
Um die Rezertifzierung zu beantragen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen an asa@akupunktur-tcm.ch:
- ein vollständig ausgefülltes Formular für die Rezertifizierung
- (Die verlangten Nachweise sind nur bei allfälligen Stichproben-Kontrollen zu erbringen)
Übergangsbestimmung | Ausbildung vor dem 30. Juni 2018
Wer sämtliche Bedingungen gemäss altem Programm bis 30. Juni 2018 erfüllt, kann die Erteilung des Fähigkeitsausweises nach den alten Bestimmungen vom 24. Februar 2005 verlangen.
Bedingungen gemäss altem Programm
1. Eidgenössischer oder anerkannter ausländischer Facharzttitel.
2. Weiterbildungsnachweis über 360 Stunden an anerkannten Institutionen:
- Der Erwerb eines Ausbildungsmoduls wird mit 80 Stunden angerechnet.
- 120 Weiterbildungsstunden dienen der Vertiefung der Grundlagen entsprechend den persönlichen Neigungen der Bewerber.
Nachweis über den Erwerb von mindestens 3 Ausbildungsmodulen:
- TCM - Grundlagen
- TCM – Körperakupunktur I
- TCM – Körperakupunktur II
- Somatotopien: Ohr- , Schädelakupunktur
- RAC-Puls kontrollierte Akupunktur
- TCM – Arzneimitteltherapie I
- TCM – Arzneimitteltherapie II
3. Jedes Ausbildungsmodul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. D.h. die bestandenen, von der ASA in der Schweiz organisierten Prüfungen, die im aktuell gültigen Programm für alle ein MUSS sind, entfallen.
FAQ
Gilt ein in Deutschland erworbenes A Diplom als Fähigkeitsausweis?
Das A-Diplom (120h) kann an den Fähigkeitsausweis in der Schweiz angerechnet werden. Gemäss dem Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2015 müssen jedoch insgesamt 360h Fortbildungen nachgewiesen und die offiziellen Prüfungen abgelegt werden.
Nur mit dem Schweizer Fähigkeitsausweis «Akupunktur – Chinesische Arzneitherapie - TCM (ASA)»kann über die Schweizer Grundversicherung abgerechnet werden.
Wie können ausländische Akupunkturdiplome in der Schweiz anerkannt werden?
Damit ein ausländisches Akupunkturdiplom in der Schweiz als Fähigkeitsausweis «Akupunktur - Chinesische Arzneitherapie – TCM» anerkannt werden kann, gelten folgende Voraussetzungen:
- Ein von der MEBEKO anerkannter ausländischer Facharzttitel
- Weiterbildungsnachweise von 360 Stunden
- In der Schweiz bestandene Prüfung (nächster Prüfungstermin ist am 7. Juni 2025 in Bern)
- Basis Modul Allgemeine Grundlagen
- Basis Modul Akupunktur
- Basis Modul Chinesische Arzneitherapie
- Basis Modul Ohrakupunktur/RAC-kontrollierte Akupunktur
Gilt der Titel «Praktische Arzt/Praktische Ärztin» als Facharzttitel?
Inhaber des eidgenössischen Weiterbildungstitels «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» verfügen am Ende ihrer Weiterbildung über die Kompetenz, eigenverantwortlich im Bereich der medizinischen Grundversorgung tätig zu sein. Die geforderte dreijährige Weiterbildung stellt eine Minimalvorgabe dar, mit der noch keine fachärztliche Kompetenz erworben wird. In der Regel gilt der Titel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» als Basisweiterbildung für den späteren Erwerb des Facharzttitels Allgemein Innere Medizin.
Ärztinnen und Ärzte, die ihren ausländischen Titel in Allgemeinmedizin in der Schweiz anerkennen lassen, erhalten nur die MEBEKO-Anerkennung als «Praktischer Arzt». Damit fehlt Ihnen der vorauszusetzende Facharztitel für die Erwebung des Fähigkeitsausweises.
Ärztinnen und Ärzte, die ihren ausländischen Titel Innere Medizin in der Schweiz anerkennen lassen, erhalten die MEBEKO-Anerkennung als Facharzt «Allgemeine Innere Medizin» und haben damit den vorauszusetzende Facharztitel für die Erwebung des Fähigkeitsausweises.
Quellen
Wie funktioniert TCM in der Arztpraxis?
In den folgenden Praxen können junge Ärztinnen und Ärzte sowie Studierende schnuppern, wie die TCM in der Praxis funktioniert:
Rue du Casino 31A
1820 Montreux
021 923 58 02
sehr gute Französischkenntnisse sind notwendig
Chinesische Arzneitherapie
Dres. med. Thomas Grauer / Silvio Schaller
Wilfriedstrasse 8
8032 Zürich
Praxis Dr. med. Franz Jost
Via Domenico Fontana 14
6900 Lugano
Die Grundbegriffe der Aurikulomedizin und den RAC müssen bekannt sein
Praxis Dr. med. Roland Meister
Marktgasse 46
8400 Winterthur
052 213 22 00
TCM im Alter / TCM in der Rehabilitation
BÜRGERSPITAL BASEL
Reha Chrischona
Dr. med. Cristina Mitrache
Chefärztin
Hohe Strasse 30
4126 Bettingen
Tel. +41 61 646 98 81
Fax +41 61 646 95 55
c.mitrache@buespi.ch
www.buespi.ch
Dr. med. Rudolf Niehus
Ackerstrasse 4
8610 Uster
Tel. 044 994 74 44
TCM / Akupunktur
Dr. med. Christian Schwegler
Batteriestrasse 27
4101 Bruderholz
Arztpraxis Medore GmbH
Dr. med. Alfred Witzmann
Bahnhofstrasse 75
9240 Uzwil
Tel. 071 950 02 51
TCM/Toyohari Akupunktur am Kantonsspital St. Gallen
Zentrum für Integrative Medizin
Haus 33, Greithstrasse 20
9007 St. Gallen
Tel. +41 71 494 65 28
sekretariat.zim@kssg.ch
Anmeldung für Hospitation: https://www.kssg.ch/integrative-medizin/lehre-forschung/hospitationen